Steuerbefreiung

Gtw. In der Verfügung vom 5. Mai 2025 bestätigt uns die Steuerverwaltung des Kantons Bern vollumfängliche Steuerbefreiung und Steuerabzugsfähigkeit wegen gemeinnütziger Arbeit. Der Vorstand freut sich, die zur Verfügung stehenden Mittel für Menschen in unserem Dorf und der Umgebung verwenden zu können. Davon profitieren hauptsächlich die Kunden von Tischlein deck dich mit einem Weihnachts-Einkaufsgutschein, Flüchtlinge und Teilnehmer am öffentlichen Kühlschrank.

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